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Verbraucherzentralen kritisieren Banken für fehlende Transparenz

Posted on 25. September 2011 by admin
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Deutsche Banken informieren ihre Kunden nach einer Erhebung der Verbraucherzentralen auf Nachfrage oft unzureichend oder gar nicht über Provisionen, die sie für die Vermittlung von Geldanlagen erhalten haben. Das habe die Auswertung von 172 Antworten auf Auskunftsbegehren ergeben, die Kunden im Auftrag der Verbraucherzentralen nachträglich einreichten, teilte deren Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mit. In etwa der Hälfte der Fälle sei eine Auskunft mit verschiedenen Begründungen ganz oder teilweise verweigert worden, vor allem bei Geschäften mit Zertifikaten. Der vzbv forderte eine Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
“Das Spiel mit verdeckten Karten muss endlich ein Ende haben”, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Banken müssten sich an Recht und Gesetz halten und die Transparenzansprüche der Kunden in allen Fälle gewährleisten. Den Gesetzgeber forderte er auf, dies auch rechtlich klarzustellen. Dieser solle die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der 2006 in einem seiner Urteile die Offenlegung der Vergütungen verlangte, die Banken für Kommissionsgeschäfte kassierten, auf alle Anlageprodukte ausweiten. Nur so könnten Kunden in jedem Fall einschätzen, welches Eigeninteresse die Bank bei einer Empfehlung habe.
Nach der Erhebung der Verbraucherzentralen lehnten die Banken in einem Viertel der Fälle die Offenlegung mit der Begründung ab, dass es sich bei den konkret angefragten Empfehlungen nicht um Kommissiongeschäfte handelte, für die sie im Erfolgsfall Vermittlungsgebühren bekamen. In einem Drittel der Fälle machten die Institute demnach zwar Angaben, aber nach Auffassung der vzbv nur unzureichend. Es müsse daher einheitliche Vorschriften geben, forderte Billen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft, eine Dachorganisation der deutschen Banken- und Sparkassenverbände, wies die Kritik der Verbraucherzentralen zurück. Die Banken informierten bei Geschäftsabschluss über sämtliche Zuwendungen, die sie von dritter Seite dafür bekämen. Das sei seit 2007 europaweiter Standard. Eine Aufklärung erfolge im Vorfeld der Geschäftsabwicklung in Gesprächen und über die entsprechenden Produktinformationsblätter. Nach einem Abschluss bestehe dann allerdings nicht mehr in jedem Fall ein automatisches Auskunftsrecht.
Dies gelte vor allem dann, wenn es sich nicht um ein Kommissions-, sondern um ein Festpreisgeschäft gehandelt habe, erklärte der Verband. Dabei verdient die Bank nicht an einer Vermittlungsgebühr, sondern einfach dadurch, dass sie bestimmte Wertpapiere etwas teurer verkauft als einkauft – so wie jeder Händler mit seiner Waren verfährt. In diesen Fälle könne ein Kunde das Eigeninteresse der Bank “wie bei jedem herkömmlichen Kauf” ohnehin auch so klar erkennen.

Categories: Geld
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