Alle Leistungsansprüche sichern Pflegebedürftige haben grundsätzlich Ansprüche an die Pflegeversicherung: – Pflege durch Fachpersonal oder häusliche Pflege – Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, technische Hilfen – Teil- und vollstationäre Pflege Als Pflegender eines Angehörigen oder einer sonstigen Person stehen Ihnen zahlreiche Leistungen zu: – Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung – Sicherung von Rentenansprüchen Praktische Hilfen: Fall- und Berechnungsbeispiele, Tipps für richtiges und überzeugendes Verhalten gegenüber der Pflegeversicherung.