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Pendlerpauschale verfassungswidrig. Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück?

Posted on 30. April 2010 by admin
6 commentsLeave a comment

Passiert das automatisch oder muss ich bei der nächsten Steuererklärung was beachten?

Categories: Boerse
Notice: This work is licensed under a BY-NC-SA. Permalink: Pendlerpauschale verfassungswidrig. Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück?
Wenn das Bürgergeld kommt gibt es das dann auch wenn man obdachlos ist?
Sollte ich Arbeitslosengeld beantragen?

6 Kommentare zu “Pendlerpauschale verfassungswidrig. Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück?”

  1. jjcgn sagt:
    1. Mai 2010 um 04:27

    Also das kommt auf Deinen Steuerbescheid an. Schau ihn Dir mal genau an, dort müsste eigentlich ein Hinweis stehen. Bei mir z.B. stand schon drauf, dass dieser Bescheid unter Vorbehalt gilt bzgl. der Pendler-Pauschale und ich keinen Widerspruch einlegen muss. Manche Finanzämter haben dies aber nicht, da hätte man dann Widerspruch einlegen müssen innerhalb einer bestimmten Frist.

  2. april197 sagt:
    1. Mai 2010 um 08:24

    Hallo!
    Würd mich auch interessieren wie das jetzt läuft. Ich habe letztes Jahr die Steuererklärung gemacht und gleich diesen Widerspruch bei gefügt. Dann kam die Rückzahlung und ein Brief ich solle das Finanzamt wegen des Einspruchs anrufen, was ich nicht getan habe :-( Vergessen. Muss ich jetzt was tun oder wie läuft das? Und weiß jemand wieviel man da zurück bekommt?

  3. John D sagt:
    1. Mai 2010 um 09:00

    Du wirst ja deine Erklärung unter Vorbehalt abgegeben haben, bzw. du hast hoffentlich sofort Widerspruch bei Erhalt des Steuerbescheids eingelegt.
    Dann muss das Finanzamt jetzt automatisch handeln, du musst nicht tun, sie werden demnächst einen neuen Bescheid ausstellen und dann gibt’s die Erstattung.

  4. je.baume sagt:
    1. Mai 2010 um 13:21

    Lt. Finanzamt soll die Auszahlung der Pendlerpauschale automatisch erfolgen. Bereits in Deiner Lohnsteuerkarte kannst Du die Pendlerpauschale berücksichtigen lassen und zahlst dann schon monatlich weniger Steuern.

  5. Gordo_Ma sagt:
    1. Mai 2010 um 18:46

    Ich habe eben gelesen, daß ma es sofort seinem Finanzamt melden soll,
    daß es aufgenommen wird,,
    Besonders wenn Du keine KM Pauschale eingetragen haben solltst.
    Anruf genügt

  6. Schneewi sagt:
    1. Mai 2010 um 18:47

    Du kannst es in deinem Lohnsteuerausgleich bekannt geben. Auf alle Fälle finde ich die Entscheidung gut und richtig !!!.

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