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Kindergeld nach Ausbildung Zurückzahlung?

Posted on 30. April 2010 by admin
3 commentsLeave a comment

Hallo,
ich beende meine Ausbildung Ende Juni 2010 und werde danach von meinem Unternehmen übernommen.
Da ich 21 bin und noch kindergeld bis Juni bekomme, Von Jan – Juni ca. 4000 Bruttogehalt.
Ab dem Juli 2010 würde ich dann vollen Tariflohn bekommen.
Damit würde ich ja über der Bemessungsgrundlage für Kindergeld in einem Jahr liegen ca. 8000 euro.
Muss ich die Differenz da zurückbezahlen?
Oder ist der Staat so schlau und bezahlt nur bis zum Ausbildungsende das Kindergeld und damit ist es dann abgeschlossen????
Danke für eure liebe Hilfe:-)
LG

Categories: Boerse
Notice: This work is licensed under a BY-NC-SA. Permalink: Kindergeld nach Ausbildung Zurückzahlung?
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3 Kommentare zu “Kindergeld nach Ausbildung Zurückzahlung?”

  1. Pelikan1 sagt:
    1. Mai 2010 um 03:58

    du erhälst bis Juni das Kindergeld und es wird auch nur das Einkommen bis zum Juni berechnet. Die Einkommensgrenze wird auch anteilig berechnet. Für das Jahr 2010 beträgt sie 8004 Euro, bis Juni wird dann 4002 Euro als Grenze genommen. Wenn du 4000 Euro bis Juni Ausbildungsvergütung hast, bekommst du für die 6 Monate Kindergeld. Ab Juli bist du dann nicht mehr in der Ausbildung und das Kindergeld entfällt.
    Am Besten du teilst der Kindergeldkasse jetzt schon schriftlich mit, das du im Juni deine Lehre beendest ,da kommt es zu keiner Überzahlung

  2. Darkzone sagt:
    1. Mai 2010 um 05:45

    an deiner stelle würde ich mich Anfang Juni bzw sobald du weisst das du die Prüfung tatsächlich bestanden hast bei der Familienkasse abmelden .
    Sollten die wirklich weiterzahlen dann fordern die das zuvielgezahlte Geld auf einen Schlag zurück und schrecken auch nicht davor zurück dir ziemlich schnell Manhbescheide und Gerichtsvollzieher ins Haus zu schicken .
    gruss darkzone

  3. 123 sagt:
    1. Mai 2010 um 05:53

    Soweit ich weiß wird nicht die Differenz, sondern das komplette Kindergeld für ein Jahr zurückgefordert.

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